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Kontraindikationen in der Hypnose

Hypnose ist eine beeindruckende Methode, da erzähle ich dir nichts neues. Doch wie bei jeder anderen Therapie gibt es auch hier Ausnahmen. Es gibt Situationen, in denen Hypnose nicht nur nicht wirkt, sondern sogar gefährlich sein kann. Genau um diese sogenannten Kontraindikationen geht es in diesem Beitrag.

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Was ist eine Kontraindikation?

Der Begriff „Kontraindikation“ stammt aus dem medizinischen Bereich und bedeutet so viel wie „Gegenanzeige“. Er setzt sich zusammen aus „kontra“ (also „gegen“) und „Indikation“ (also „geeignet“). Einfach gesagt: Eine Kontraindikation beschreibt Situationen oder Bedingungen, bei denen eine bestimmte Behandlungsmethode nicht angewendet werden sollte, weil sie entweder nicht wirkt oder sogar Schaden anrichten könnte.

Auch in der Hypnosetherapie gibt es Kontraindikationen – sowohl absolute als auch relative. Warum ist das wichtig? Hypnose ist eine mächtige Technik, die auf das Unterbewusstsein wirkt. Doch in bestimmten Fällen kann der Trancezustand unerwünschte Reaktionen hervorrufen.

Absolute Kontraindikationen

Absolute Kontraindikationen sind klare Ausschlusskriterien für die Anwendung von Hypnose. Hier darf eine Hypnosesitzung unter keinen Umständen durchgeführt werden, weil sie gefährlich für den Klienten sein könnte. Diese Situationen erfordern meist eine akute medizinische Behandlung und lassen keinen Raum für Hypnotherapie.

Zu den wichtigsten absoluten Kontraindikationen gehören:

  • Akuter Herzinfarkt: Ein Herzinfarkt bedeutet eine lebensbedrohliche Situation, bei der Teile des Herzmuskels nicht ausreichend mit Blut versorgt werden. Hypnose, die oft zu tiefer Entspannung führt, könnte hier die Blutströmung oder die Herzfunktion beeinflussen und das Risiko erhöhen.
  • Akuter Schlaganfall: Ähnlich wie beim Herzinfarkt handelt es sich um einen Notfall, bei dem die Blutversorgung im Gehirn gestört ist.
  • Akute Thrombose: Bei einer Thrombose bilden sich Blutgerinnsel, die jederzeit in die Blutbahn gelangen und im schlimmsten Fall eine Embolie verursachen könnten.
  • Schizophrene Psychosen im akuten Schub: Bei akuten psychotischen Zuständen ist der Kontakt zur Realität eingeschränkt. Der Patient kann Anweisungen des Therapeuten nicht folgen, und die Hypnose würde keinen therapeutischen Nutzen bringen. Hier sind psychiatrische oder medizinische Maßnahmen gefragt.

Absolute Ausschlusskriterien sind:

  • Herzprobleme oder kürzlich überstandener Herzinfarkt oder Schlaganfall
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Psychische Erkrankungen wie Psychosen (z.B. Schizophrenie oder bipolare Störungen) und endogene Depressionen
  • Thrombose
  • Epilepsie und ähnliche Anfallserkrankungen
  • Geistige Behinderung – da die Zusammenarbeit in der Hypnose nicht immer gewährleistet ist.
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Schwangerschaft – hier sollten nur besonders geschulte Hypnosetherapeuten bestimmte Techniken anwenden.

Ethische und rechtliche Grenzen:

  • Hypnose bei Kindern und Jugendlichen darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten stattfinden.
  • Menschen mit Glaubenskonflikten – einige Religionen lehnen Hypnose aufgrund von Missverständnissen weiterhin ab.
  • Personen, die Angst vor Hypnose haben oder nicht hypnotisiert werden möchten.

Hypnose ohne das Wissen oder Einverständnis der betroffenen Person ist strikt abzulehnen.

Relative Kontraindikationen

Relative Kontraindikationen sind nicht so eindeutig wie die absoluten. Hier kommt es auf die Erfahrung und Einschätzung des Hypnosetherapeuten an. Es gibt Situationen, in denen Hypnose zwar grundsätzlich möglich ist, aber besondere Vorsicht oder spezielles Fachwissen erfordert.

Beispiele für relative Kontraindikationen:

  • Fehlendes Vertrauen des Klienten: Wenn der Klient unsicher oder skeptisch ist, ob Hypnose überhaupt wirken kann, kann das den Erfolg der Sitzung beeinträchtigen. Negative Gedanken wie „Das funktioniert bestimmt nicht“ wirken oft unbewusst gegen die Suggestionen.
  • Mangelnde Erfahrung des Hypnosetherapeuten: Komplexe Themen wie Traumata, schwere Depressionen oder Angststörungen erfordern spezielle Techniken und eine fundierte Ausbildung. Ein unerfahrener Hypnosetherapeut sollte hier ehrlich seine Grenzen erkennen und den Klienten gegebenenfalls an einen Spezialisten verweisen. Hier erfährst du mehr über Hypnose bei Ängsten.
  • Medikamentöse Behandlungen: Bei Klienten, die starke Medikamente wie Psychopharmaka oder Beruhigungsmittel einnehmen, kann es zu veränderten Reaktionen in der Hypnose kommen. Hier sollte vorab Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gehalten werden. Hier erfährst du mehr über Hypnose bei der Einnahme von Medikamenten.
  • Ungeklärte körperliche Beschwerden: Bei körperlichen Symptomen ohne klare Diagnose – wie Schwindel, unerklärliche Schmerzen oder Herzrasen – ist Vorsicht geboten. 

Das solltest du vor allem bei deiner Ausbildung zum Hypnosetherapeuten beachten, also sich wirklich nur von einem erfahrenen Hypnotiseur ausbilden lassen.

Gibt es rechtliche Gründe, Hypnose nicht anzuwenden?

Hier kursieren oft Missverständnisse. Die kurze Antwort lautet: Nein. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die die Hypnose verbietet – zumindest nicht in Deutschland.

Wenn du als Arzt, Heilpraktiker oder Psychologe arbeitest, darfst du Hypnose grundsätzlich anwenden. Juristisch gibt es keine speziellen Patientengruppen, die von vornherein ausgeschlossen sind. Wichtig ist jedoch, dass der Therapeut seine Ausbildung ernst nimmt und die Grenzen der eigenen Kompetenz kennt.

Geschrieben von Stin-Niels Musche am 25. Mai 2018
Stin-Niels Musche ist Hypnosetherapeut und Hypnoseausbilder. Seit 2009 in eigener Praxis tätig, begleitet er Patienten aus allen möglichen Ecken der Welt. Die Hypnosetherapie ist auf Deutsch und Englisch möglich. Die schelmische, ungezwungene und lockere Art von Stin-Niels hilft den Patienten sich schnell zu öffnen, so dass die Hypnosetherapie äußerst effizient genutzt werden kann und keine Zeit mit weniger wichtigen Dingen verschwendet wird, das Ziel bzw. den Veränderungswunsch des Patienten immer klar im Fokus.
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