In diesem Beitrag geht es um die Kontraindikationen der Hypnosetherapie, also um Gegenanzeigen. Um unerwünschte Wirkungen, die bei einer Hypnosesitzung auftreten können.
Die Hypnose ist eine Heilmethode, die bei vielen Leiden helfen und zu einer deutlichen Verbesserung führen kann. Aber nicht bei allen. Es gibt ein paar Ausnahmen.
Bei einigen Krankheiten, kann es sogar gefährlich sein, wenn man hypnotisiert wird.
Eine Kontraindikation nennt man auch Gegenanzeige. Das kann zum Beispiel eine Krankheit sein, bei der irgendein Medikament, eine Heilpraktik oder eine Behandlungsmethode Schaden anrichten kann. Astrid Krimmel und Stin-Niels Musche nennen diejenigen Krankheiten, bei denen man Hypnose nicht anwenden darf bzw. sollte
Eine Kontraindikation der Hypnose ist zum Beispiel ein akuter Herzinfarkt. Eine weitere ein akuter Schlaganfall. Oder bei bekannter Thrombose. Es bilden sich in beiden Fällen kleine Blutgerinnsel. Diese können im Verlauf der Hypnosesitzung in die Blutbahn gelangen. Dort können sie dann weitere, logischerweise gefährliche, Schäden anrichten.
Andere Krankheitsbilder bei welchen die Hypnose nicht angewendet werden sollte sind die Schizophrenie bei einem akuten Schub, sowie bei einer akuten Psychose. Der Grund ist, dass man in so einem Zustand dem Hypnosetherapeuten nicht folgen kann, die Behandlung also zu keinem Ziel führt. Gefährlich ist sie allerdings dann nicht. Der Therapeut dringt dann zum Patienten nur einfach nicht durch.
Neben den absoluten Kontraindikationen gibt es noch die sogenannten relativen Kontraindikation. Das heißt, der Hypnosetherapeut oder die Hypnosetherapeutin sollte so professionell sein, selbst beurteilen zu können, ob er mit dem Problem des Patienten arbeiten kann oder nicht. Also einen Patienten nicht behandeln, wenn er sich das aufgrund mangelnder Erfahrung nicht zutraut. Der Hypnosetherapeut sollte seine eigenen Grenzen kennen. Das sollte man vor allem bei der Ausbildung zum Hypnosetherapeuten beachten, also sich wirklich nur von einem erfahrenen Hypnotiseur ausbilden lassen.
Juristische Gründe, warum ein professioneller Hypnosetherapeut keine Hypnosesitzung mit einem Patienten abhalten sollte, gibt es allerdings keine. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die die Hypnosetherapie verbietet, so etwas stellt keine Kontraindikation dar.
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