Wir machen uns stark für Weiterbildung

Staatliche Förderung Hypnoseausbildung

Hier kannst Du dich über staatliche Fördermöglichkeiten informieren!

Die Aus- und Weiterbildungen der Hypno School können staatlich gefördert werden. Unter anderem mit der Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder mit Bildungsgutscheinen der verschiedenen Bundersländer. Ob Deine Aus- oder Weiterbildung bei der Hypno School auch gefördert wird und was Du dafür tun musst, erfähst Du hier in unserer Zusammenstellung.
Staatliche Fördermöglichkeit:

Bildungsprämie/Bildungsscheck

Der Grundsatz ist recht einfach: Wer selbst aktiv wird und sich weiterbildet, der wird durch einen staatlichen Zuschuss gefördert. 2008 wurde wurde diese Bildungsprämie von der Bundesregierung eingeführt, um den Grundsatz des lebenslangen Lernens allen zugänglich zu machen.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Aus- oder Weiterbildung berufsbezogen – also für den beruflichen Kontext wichtig – sein muss. Dabei ist es egal ob es um den aktuellen oder angestrebten, noch nicht ausgeübten Beruf geht. Für Deine Förderung gibt es 2 Möglichkeiten: den Prämiengutschein oder den Spargutschein. Beide Gutscheine können auch in Kombination genutzt werden.

Prämiengutschein: Übernahme von 50% der Kurs- oder Prüfungsgebühren (max. 500€)

Spargutschein: Vorzeitiger Zugriff auf Ansparguthaben im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes – ohne Verlust der Arbeitnehmersparzulage.
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Fragen zum Prämiengutschein

Wer bekommt einen Prämiengutschein?

Du musst folgende Bedingungen erfüllen:

  • Du arbeitest mind. 15 Stunden/Woche oder bist in Elternzeit/Pflegezeit.
  • Dein zu versteuerndes Einkommen/Jahr ist höchstens 20.000€ hoch. Wenn Du verheiratet bist beträgt euer zu versteuerndes Einkommen/Jahr höchstens 40.000€.
Wie bekomme ich einen Prämiengutschein?
  1. Mach einen Termin in einer Beratungsstelle in Deiner Nähe (www.bildungspraemie.info/beratungsstellen).
  2. Bringe mit:
    • Deinen gültigen Personalausweis
    • einen Beschäftigungsnachweis (z.B. Arbeitsvertrag oder Gehaltsabrechnung)
    • einen Einkommensnachweis (z.B. Einkommensteuerbescheid oder Gehaltsabrechnung)
  3. Beim Termin sprichst Du mit Deiner Beraterin/Deinem Berater über die Weiterbildung, die Du gerne machen möchtest.
  4. Du erhältst den Prämiengutschein direkt beim Termin.
Wofür kann ich den Prämiengutschein nutzen?
Ganz einfach: Für eine Weiterbildung, die Dich beruflich weiterbringt!
Wie nutze ich meinen Prämiengutschein?
Gib ihn direkt bei der Anmeldung ab, dann musst Du nur einen Teil der Weiterbildungskosten selbst tragen.

Fragen zum Spargutschein

Wann bekomme ich einen Spargutschein?

Vom Weiterbildungssparen kannst Du profitieren, wenn Du über ein entsprechendes Ansparguthaben verfügst. Unabhängig von Alter, Einkommen oder Erwerbsstatus.

Was muss ich tun für einen Spargutschein?

Schritt 1: Infos einholen beim Finanz- oder Anlageninstitut

Schritt 2: Prämienberatung bei einer Beratungsstelle

Schritt 3: Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme

Schritt 4: Vorzeitige Entnahme beim Finanz- oder Anlageninstitut

Ausführliche Informationen entnimmst du bitte hier:
https://www.bildungspraemie.info/_medien/downloads/BiP_SGS-Infos-WBI.pdf

Ausführliche Informationen

Info-Pdf
Beratungsstellen suchen
Seite des Bundesministeriums

Staatliche Fördermöglichkeiten

Weiterbildungsbonus Hamburg

Mit dem Hamburger Weidterbildungsbonus 2020 kannst Du Dich als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und Selbstständiger in der Regel mit bis zu 50% fördern lassen. In Einzelfällen ist eine Förderung von bis zu 100% möglich (max. 1500€).

Seite des Weiterbildungsbonus
Bildungsscheck Brandenburg

Wenn Du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, kannst Du bei der LASA zweimal pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck beantragen.

Dafür:

  • musst Du deinen Hauptwohnsitz im Land Brandenburg haben.
  • darfst Du nicht unbefristet in Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltungen beschäftigt sein.
  • darfst Du Dich noch nicht für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben, für die der Bildungsscheck eingesetzt werden soll.

Du kannst den Scheck für Weiterbildungen beantragen, die mind. 715€ kosten und musst dich mit 30% selbst beteiligen.

Seite des Bildungsscheck Brandenburg
Bildungsscheck Sachsen

Der Bildungsscheck Sachsen fördert Dich mit bis zu 80% Deiner Weiterbildungskosten.

Zur Zielgruppe des Bildungsschecks Sachsen gehörst Du, wenn Du zu einer der folgenden Gruppen gehörst:

  • Beschäftigte
  • Azubis
  • Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
  • arbeitslose Nichtleistungsempfänger/Wiedereinsteigende/Berufsrückkehrer

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Deine Weiterbildung kostet mind. 1000€
  • Dein Hauptwohnsitz befindet sich in Sachsen
Seite des Bildungsscheck Brandenburg
Qualischeck Rheinland-Pfalz

Gefördert wirst Du als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/r mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz.

Außerdem musst Du vorweisen:

  • ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000,- € bzw. 40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten oder
  • ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 20.000,- € bzw. 40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten, wenn die Weiterbildungskosten höher sind als 1.000,- € (inkl. MwSt).

Folgende Personengruppen werden von der Förderung ausgeschlossen:

  • Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen
  • Personen, die eine Erstausbildung absolvieren
  • Personen, die im Rahmen des Erststudiums immatrikuliert sind
  • Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler
  • Nicht Erwerbstätige

Gefördert werden 60% der entstehenden Weiterbildungskosten, aber maximal 600€. Den Qualischeck kannst Du 1 Mal im Jahr beantragen.

Weitere Infos entnimmst Du bitte der Weiterbildungsrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz (Link unten).

Seite des Qualischeck Rheinland-Pfalz
Bildungsscheck NRW

Der Bildungsscheck NRW trägt bis zu 50% der Kosten (max. 500€) für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln.

Hierfür musst Du im Land NRW wohnen oder arbeiten und zur Beratung einer Beratungsstelle gehen. Den Bildungsscheck NRW kannst Du als Selbstständige/r, Beschäftigte/r und Berufsrückkehrer im individuellen Zugang jährlich erhalten.

Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf i.d.R. 40.000€ nicht überschreiten (80.000€ bei gemeinsamer Veranlagung).

Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert.

Genauere Informationen findet Ihr wie immer auf der Seite des zuständigen Bundesministeriums.

Seite des Bildungscheck NRW
Bildungsscheck Thüringen

Gefördert wirst Du als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/r mit einer Höhe von bis zu 1000€. Hierfür muss das Unternehmen, welches Dich beschäftigt, in Thüringen ansässig sein.

Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen muss zwischen 20.000€ und 40.000€ liegen (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000€ und 80.000€).

Weitere Infos entnimmst Du bitte der Weiterbildungsrichtlinie des Landes Thüringen (Link unten).

Seite des Bildungsscheck Brandenburg
Qualifizierungsscheck Hessen

Gefördert wirst Du als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/r mit einer Höhe von bis zu 1000€. Hierfür muss das Unternehmen, welches Dich beschäftigt, in Thüringen ansässig sein.

Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen muss zwischen 20.000€ und 40.000€ liegen (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000€ und 80.000€).

Weitere Infos entnimmst Du bitte der Weiterbildungsrichtlinie des Landes Thüringen (Link unten).

Seite des Bildungsscheck Brandenburg
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit/ARGE/Jobcenter

Sind bei Dir die persönlichen Voraussetzungen gegeben, kann Deine Qualifikation durch Deine zuständige Agentur für Arbeit gefördert werden.

Möglich ist es, die kompletten Lehrgangskosten sowie die Fahrt- und Übernachtungskosten zu benatragen.

Für die Übernahme Deiner Förderung durch die Agentur für Arbeit ist eine sehr gute Vorbereitung nötig! Ob Du die Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhältst, entscheidet nämlich Dein zuständiger Berater. Vereinbare hierzu am Besten einen Beratungstermin direkt vor Ort.

Seite der Arbeitsagentur
Seite der Sozialhilfe24
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Sind bei Dir die persönlichen Voraussetzungen gegeben, kann Deine Qualifikation durch Deine zuständige Agentur für Arbeit gefördert werden.

Möglich ist es, die kompletten Lehrgangskosten sowie die Fahrt- und Übernachtungskosten zu benatragen.

Für die Übernahme Deiner Förderung durch die Agentur für Arbeit ist eine sehr gute Vorbereitung nötig! Ob Du die Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhältst, entscheidet nämlich Dein zuständiger Berater. Vereinbare hierzu am Besten einen Beratungstermin direkt vor Ort.

Seite des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
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