Du musst folgende Bedingungen erfüllen:
Vom Weiterbildungssparen kannst Du profitieren, wenn Du über ein entsprechendes Ansparguthaben verfügst. Unabhängig von Alter, Einkommen oder Erwerbsstatus.
Schritt 1: Infos einholen beim Finanz- oder Anlageninstitut
Schritt 2: Prämienberatung bei einer Beratungsstelle
Schritt 3: Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme
Schritt 4: Vorzeitige Entnahme beim Finanz- oder Anlageninstitut
Ausführliche Informationen entnimmst du bitte hier:
https://www.bildungspraemie.info/_medien/downloads/BiP_SGS-Infos-WBI.pdf
Mit dem Hamburger Weidterbildungsbonus 2020 kannst Du Dich als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und Selbstständiger in der Regel mit bis zu 50% fördern lassen. In Einzelfällen ist eine Förderung von bis zu 100% möglich (max. 1500€).
Wenn Du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, kannst Du bei der LASA zweimal pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck beantragen.
Dafür:
Du kannst den Scheck für Weiterbildungen beantragen, die mind. 715€ kosten und musst dich mit 30% selbst beteiligen.
Der Bildungsscheck Sachsen fördert Dich mit bis zu 80% Deiner Weiterbildungskosten.
Zur Zielgruppe des Bildungsschecks Sachsen gehörst Du, wenn Du zu einer der folgenden Gruppen gehörst:
Weitere Voraussetzungen sind:
Gefördert wirst Du als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/r mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz.
Außerdem musst Du vorweisen:
Folgende Personengruppen werden von der Förderung ausgeschlossen:
Gefördert werden 60% der entstehenden Weiterbildungskosten, aber maximal 600€. Den Qualischeck kannst Du 1 Mal im Jahr beantragen.
Weitere Infos entnimmst Du bitte der Weiterbildungsrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz (Link unten).
Der Bildungsscheck NRW trägt bis zu 50% der Kosten (max. 500€) für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Hierfür musst Du im Land NRW wohnen oder arbeiten und zur Beratung einer Beratungsstelle gehen. Den Bildungsscheck NRW kannst Du als Selbstständige/r, Beschäftigte/r und Berufsrückkehrer im individuellen Zugang jährlich erhalten.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf i.d.R. 40.000€ nicht überschreiten (80.000€ bei gemeinsamer Veranlagung).
Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert.
Genauere Informationen findet Ihr wie immer auf der Seite des zuständigen Bundesministeriums.
Gefördert wirst Du als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/r mit einer Höhe von bis zu 1000€. Hierfür muss das Unternehmen, welches Dich beschäftigt, in Thüringen ansässig sein.
Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen muss zwischen 20.000€ und 40.000€ liegen (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000€ und 80.000€).
Weitere Infos entnimmst Du bitte der Weiterbildungsrichtlinie des Landes Thüringen (Link unten).
Gefördert wirst Du als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/r mit einer Höhe von bis zu 1000€. Hierfür muss das Unternehmen, welches Dich beschäftigt, in Thüringen ansässig sein.
Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen muss zwischen 20.000€ und 40.000€ liegen (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000€ und 80.000€).
Weitere Infos entnimmst Du bitte der Weiterbildungsrichtlinie des Landes Thüringen (Link unten).
Sind bei Dir die persönlichen Voraussetzungen gegeben, kann Deine Qualifikation durch Deine zuständige Agentur für Arbeit gefördert werden.
Möglich ist es, die kompletten Lehrgangskosten sowie die Fahrt- und Übernachtungskosten zu benatragen.
Für die Übernahme Deiner Förderung durch die Agentur für Arbeit ist eine sehr gute Vorbereitung nötig! Ob Du die Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhältst, entscheidet nämlich Dein zuständiger Berater. Vereinbare hierzu am Besten einen Beratungstermin direkt vor Ort.
Sind bei Dir die persönlichen Voraussetzungen gegeben, kann Deine Qualifikation durch Deine zuständige Agentur für Arbeit gefördert werden.
Möglich ist es, die kompletten Lehrgangskosten sowie die Fahrt- und Übernachtungskosten zu benatragen.
Für die Übernahme Deiner Förderung durch die Agentur für Arbeit ist eine sehr gute Vorbereitung nötig! Ob Du die Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhältst, entscheidet nämlich Dein zuständiger Berater. Vereinbare hierzu am Besten einen Beratungstermin direkt vor Ort.