In Deutschland darf grundsätzlich jeder Hypnose anwenden, wenn dabei keine Krankheiten behandelt werden. Sobald Hypnose jedoch eingesetzt wird, um psychische oder körperliche Erkrankungen zu lindern oder zu heilen, handelt es sich rechtlich um eine therapeutische Maßnahme. Dafür ist eine Heilerlaubnis notwendig.
Entscheidend ist also, ob Hypnose zu medizinischen Zwecken genutzt wird oder nicht. Möchtest du Hypnose ausschließlich zur Entspannung, zur Steigerung des Wohlbefindens oder für ähnliche Zwecke einsetzen, ist dafür keine therapeutische Zulassung erforderlich. Geht es jedoch um die Behandlung konkreter Beschwerden oder Erkrankungen, benötigst du eine entsprechende Qualifikation, etwa als Heilpraktiker oder Arzt.
In diesem Beitrag tauchen wir in diese Thematik tiefer ein und klären die ganz wichtige Frage, was der Unterschied zwischen einem „Hypnotiseur“ und einem „Hypnosetherapeuten“ ist.
Nichtmedizinische Hypnose dient der Entspannung, der Gesundheitsvorsorge, der Stärkung des Körpers und der Förderung des allgemeinen Wohlbefindens. Sie stellt keine Heilkunde dar – und genau darin liegt der entscheidende Unterschied.
Solange Hypnose nicht zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt wird, darf sie grundsätzlich von jedem angeboten werden. Voraussetzung ist, dass die Gesundheit der Kunden nicht gefährdet wird. Eine spezielle Zulassung ist dafür nicht erforderlich, lediglich eine Anmeldung als Gewerbe oder gegebenenfalls als freier Beruf beim Finanzamt reicht aus.
Eine formale Hypnose Ausbildung ist rechtlich gesehen nicht zwingend notwendig – wenngleich es aus Gründen der Sorgfalt und Verantwortung selbstverständlich empfehlenswert ist.
Bei der Bewerbung der eigenen Leistungen solltest du besonders aufmerksam sein: Begriffe wie „Indikationen“ oder Heilversprechen („nach einer Sitzung schmerzfrei“) können schnell den Eindruck erwecken, dass es sich um eine medizinische Behandlung handelt. Das kann zu teuren Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen führen. Ebenso solltest du bei der Wahl der Berufsbezeichnung Bezeichnungen vermeiden, die dich in die Nähe eines Heilberufes rücken könnten.
Rechtsfolgen
Der Einsatz von Hypnose zur Diagnose, Linderung oder Heilung von Krankheiten und Leiden ist in Deutschland rechtlich klar geregelt.
Mögliche Strafen: § 5 des Heilpraktikergesetzes sieht für die unberechtigte Ausübung der Heilkunde empfindliche Strafen vor, die von Geldbußen bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr reichen können.
Gesetzliche Grundlage: Das Heilpraktikergesetz (HeilprG) definiert solche Tätigkeiten als Ausübung der Heilkunde.
Erforderliche Berechtigung: Die Ausübung der Heilkunde ist ausschließlich approbierten Ärzten sowie Personen mit einer offiziellen Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (Heilpraktikern) vorbehalten.
Konsequenzen bei Zuwiderhandlung: Wer Hypnose zu Heilzwecken anwendet, ohne über die notwendige ärztliche Zulassung oder Heilpraktiker-Erlaubnis zu verfügen, handelt gesetzeswidrig.
Wenn du dich für eine Tätigkeit im Bereich der nichtmedizinischen Hypnose entscheidest, achte darauf, dass deine Angebote klar als Coaching, Lebensberatung oder Entspannungsarbeit formuliert sind. Sollte es in deiner Region Einschränkungen geben, kannst du die erlernten Hypnosetechniken auch in ein neutrales Mentalcoaching übertragen – so nutzt du dein Wissen weiterhin effektiv und rechtlich einwandfrei.
Der Begriff „medizinische Hypnose“ beschreibt alle Anwendungen, die der Diagnose, Heilung oder Linderung von Krankheiten dienen. Wer Hypnose in diesem Bereich einsetzen möchte, benötigt eine offizielle Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Diese Erlaubnis kann entweder durch eine Approbation als psychologischer Psychotherapeut, Arzt, Zahnarzt, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder durch eine Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz erworben werden.
Nur Personen mit einer Heilerlaubnis dürfen Hypnose zu medizinischen Zwecken anwenden. Das bedeutet: Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und psychologische Psychotherapeuten sind berechtigt, medizinische Hypnose anzubieten. Es gibt keine Ausnahmen – auch dann nicht, wenn jemand über medizinisches Fachwissen verfügt, aber keine Heilerlaubnis besitzt, wie beispielsweise eine ausgebildete Krankenschwester.
Empfehlung für Hypnotiseure ohne Heilerlaubnis
Du möchtest dich mit Hypnose selbstständig machen, besitzt jedoch keine Heilerlaubnis? Dann solltest du eine Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie in Erwägung ziehen.
Vorteile der Heilpraktiker für Psychotherapieausbildung:
Du kannst natürlich auch zunächst im nichtmedizinischen Bereich starten und die Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie später absolvieren.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass nur diejenigen, die eine Heilerlaubnis besitzen, Krankheiten sicher erkennen und behandeln können. Ohne diese Erlaubnis wird unterstellt, dass möglicherweise entscheidendes Wissen zur Einschätzung von Krankheitsbildern fehlt.
Außerdem gilt die Regel, dass die Hypnoseanwendung im Fachbereich des Behandlers liegen muss. So darf ein Zahnarzt Hypnose nur im Rahmen der Zahnheilkunde einsetzen – etwa zur Behandlung von Zahnbehandlungsängsten oder Zähneknirschen. Möchte ein Zahnarzt Hypnose außerhalb seines Fachgebiets, beispielsweise bei psychischen Störungen wie Angststörungen oder Suchtproblemen, anwenden, benötigt er zusätzlich eine Heilpraktikererlaubnis oder eine psychotherapeutische Approbation.
Kurz gesagt: Ein Hypnotiseur darf coachen und stärken, aber keine Krankheiten behandeln. Ein Hypnosetherapeut darf therapieren und tieferliegende Ursachen bearbeiten.
Obwohl die beiden Begriffe oft vermischt werden, gibt es klare Unterschiede:
Hypnotiseur
Hypnosetherapeut
Zwar kann jeder Hypnoseseminare absolvieren und Zertifikate erhalten, doch diese werden nur von privaten Anbietern vergeben und sind nicht staatlich geprüft. Die Bezeichnung „Hypnosetherapeut“ ist jedoch geschützt und setzt eine behördliche Überprüfung voraus.
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